Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit gewährleisten

    Hier erhalten Sie Informationen zur Sicherung von Schulwegen.

    Beschreibung

    Die Sicherheit des Schulwegs Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Ihnen als Eltern erreichen.

    Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.

    Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Sie können sich an die Polizei wenden, um Angebote der Verkehrssicherheitsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich darüber zu informieren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in sämtlichen Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO), von verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der Prüfung der Schulwegsicherheit an die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Personalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-289

    Telefon Festnetz: 03628 738-271

    E-Mail: pa@ilm-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Ilm-Kreis - Verkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-800

    Fax: 03628 738-830

    E-Mail: vka@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Beschwerde beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einreichen.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich zunächst direkt an die Schule Ihres Kindes bzw. die Schulen Ihrer Kinder wenden. Anschließend können Sie gemeinsam in Abstimmung mit der Schule auf den Schulträger bzw. die Straßenverkehrsbehörde zugehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 24.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Stichwörter

    Mobilitätsbildung, Schule, Schulweg, Schülerbeförderung, Schulwegsicherung, Verkehrserziehung, Sicherheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de