Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit gewährleisten

    Hier erhalten Sie Informationen zur Sicherung von Schulwegen.

    Beschreibung

    Die Sicherheit des Schulwegs Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Ihnen als Eltern erreichen.

    Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.

    Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Sie können sich an die Polizei wenden, um Angebote der Verkehrssicherheitsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich darüber zu informieren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in sämtlichen Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO), von verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der Prüfung der Schulwegsicherheit an die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.1.1 Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-161

    Fax: 03632 741-88161

    E-Mail: sva@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Roßleben-Wiehe - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 6

    06571 Roßleben-Wiehe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Die erste Etage ist behindertengerecht.

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Beschwerde beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einreichen.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich zunächst direkt an die Schule Ihres Kindes bzw. die Schulen Ihrer Kinder wenden. Anschließend können Sie gemeinsam in Abstimmung mit der Schule auf den Schulträger bzw. die Straßenverkehrsbehörde zugehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 24.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Stichwörter

    Schulwegsicherung, Schule, Schulweg, Mobilitätsbildung, Schülerbeförderung, Sicherheit, Verkehrserziehung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de