Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit gewährleisten

    Hier erhalten Sie Informationen zur Sicherung von Schulwegen.

    Beschreibung

    Die Sicherheit des Schulwegs Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Ihnen als Eltern erreichen.

    Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.

    Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Sie können sich an die Polizei wenden, um Angebote der Verkehrssicherheitsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich darüber zu informieren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in sämtlichen Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO), von verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der Prüfung der Schulwegsicherheit an die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6101

    Fax: 03695 61-6199

    E-Mail: strassenverkehr@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Beschwerde beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einreichen.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich zunächst direkt an die Schule Ihres Kindes bzw. die Schulen Ihrer Kinder wenden. Anschließend können Sie gemeinsam in Abstimmung mit der Schule auf den Schulträger bzw. die Straßenverkehrsbehörde zugehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 24.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Stichwörter

    Mobilitätsbildung, Schulweg, Sicherheit, Schülerbeförderung, Verkehrserziehung, Schule, Schulwegsicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de