Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit gewährleisten

    Hier erhalten Sie Informationen zur Sicherung von Schulwegen.

    Beschreibung

    Die Sicherheit des Schulwegs Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Ihnen als Eltern erreichen.

    Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.

    Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Sie können sich an die Polizei wenden, um Angebote der Verkehrssicherheitsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich darüber zu informieren.

    Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen

    Erteilen einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in sämtlichen Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO), von verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der Prüfung der Schulwegsicherheit an die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Besucheranschrift

    Johannesstraße 173

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtmuseum/Kaisersaal
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-4330

    Fax: 0361 655-4309

    E-Mail: verkehr.tiefbau-verkehr@erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen

    • Lageplan/Skizze (je nach Art der Baustelle)
    • Regelplan gemäß "Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA) bzw. ein Beschilderungsplan
    • Nachweis des Verkehrssicherungspflichtigen (gemäß ZTVSA 97), dass der Verantwortliche an einem mindestens eintägigen Seminar zum Thema RSA teilgenommen hat (wird künftig bei Firmen gefordert)
    • bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung)
      Vorlage des Signalzeitenplanes

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Beschwerde beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einreichen.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich zunächst direkt an die Schule Ihres Kindes bzw. die Schulen Ihrer Kinder wenden. Anschließend können Sie gemeinsam in Abstimmung mit der Schule auf den Schulträger bzw. die Straßenverkehrsbehörde zugehen.

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen

    Gebühren gemäß GebOst, zurzeit ab 15,00 EUR bis 767,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen

    Wer kann den Antrag stellen?

    • In der Regel der Bauverantwortliche
      oder ein aussagefähiger und kompetenter Vertreter durch persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde

    Welche Fristen müssen beachtet werden?

    • bei kleineren Maßnahmen (Gerüste/Containerstellungen)
      ohne verkehrsrechtliche Probleme ca. 1 Woche,
      Regelwert eine Woche
    • bei größeren bzw. umfangreichen Maßnahmen Bearbeitungszeit von einer Woche bis zu vier Wochen, wenn umfangreiche Abstimmungen und umfangreiche, gesetzlich geforderte Anhörungen erforderlich werden

    Antragsformulare (Komplettpaket) werden auf telefonische Anfrage über FAX oder eMail verschickt; diese sind auch in der Abteilung Verkehr/ Straßenverkehrsrecht/ Untere Straßenverkehrsbehörde in den Zimmern 102 / 103 erhältlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 24.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Stichwörter

    Schulweg, Mobilitätsbildung, Schulwegsicherung, Sicherheit, Schule, Verkehrserziehung, Schülerbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English