Schulwegsicherheit gewährleisten
Hier erhalten Sie Informationen zur Sicherung von Schulwegen.
Beschreibung
Die Sicherheit des Schulwegs Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Ihnen als Eltern erreichen.
Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.
Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Sie können sich an die Polizei wenden, um Angebote der Verkehrssicherheitsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich darüber zu informieren.
Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen
Erteilen einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen
Erteilen einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in sämtlichen Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO), von verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der Prüfung der Schulwegsicherheit an die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen
- Lageplan/Skizze (je nach Art der Baustelle)
- Regelplan gemäß "Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA) bzw. ein Beschilderungsplan
- Nachweis des Verkehrssicherungspflichtigen (gemäß ZTVSA 97), dass der Verantwortliche an einem mindestens eintägigen Seminar zum Thema RSA teilgenommen hat (wird künftig bei Firmen gefordert)
- bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung)
Vorlage des Signalzeitenplanes
- Lageplan/Skizze (je nach Art der Baustelle)
- Regelplan gemäß "Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA) bzw. ein Beschilderungsplan
- Nachweis des Verkehrssicherungspflichtigen (gemäß ZTVSA 97), dass der Verantwortliche an einem mindestens eintägigen Seminar zum Thema RSA teilgenommen hat (wird künftig bei Firmen gefordert)
- bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung)
Vorlage des Signalzeitenplanes
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Beschwerde beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einreichen.
Verfahrensablauf
Sie können sich zunächst direkt an die Schule Ihres Kindes bzw. die Schulen Ihrer Kinder wenden. Anschließend können Sie gemeinsam in Abstimmung mit der Schule auf den Schulträger bzw. die Straßenverkehrsbehörde zugehen.
Kosten
Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen
Gebühren gemäß GebOst, zurzeit ab 15,00 EUR bis 767,00 EUR
Gebühren gemäß GebOst, zurzeit ab 15,00 EUR bis 767,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen
Wer kann den Antrag stellen?
- In der Regel der Bauverantwortliche
oder ein aussagefähiger und kompetenter Vertreter durch persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde
Welche Fristen müssen beachtet werden?
- bei kleineren Maßnahmen (Gerüste/Containerstellungen)
ohne verkehrsrechtliche Probleme ca. 1 Woche,
Regelwert eine Woche - bei größeren bzw. umfangreichen Maßnahmen Bearbeitungszeit von einer Woche bis zu vier Wochen, wenn umfangreiche Abstimmungen und umfangreiche, gesetzlich geforderte Anhörungen erforderlich werden
Antragsformulare (Komplettpaket) werden auf telefonische Anfrage über FAX oder eMail verschickt; diese sind auch in der Abteilung Verkehr/ Straßenverkehrsrecht/ Untere Straßenverkehrsbehörde in den Zimmern 102 / 103 erhältlich.
Wer kann den Antrag stellen?
- In der Regel der Bauverantwortliche
oder ein aussagefähiger und kompetenter Vertreter durch persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde
Welche Fristen müssen beachtet werden?
- bei kleineren Maßnahmen (Gerüste/Containerstellungen)
ohne verkehrsrechtliche Probleme ca. 1 Woche,
Regelwert eine Woche - bei größeren bzw. umfangreichen Maßnahmen Bearbeitungszeit von einer Woche bis zu vier Wochen, wenn umfangreiche Abstimmungen und umfangreiche, gesetzlich geforderte Anhörungen erforderlich werden
Antragsformulare (Komplettpaket) werden auf telefonische Anfrage über FAX oder eMail verschickt; diese sind auch in der Abteilung Verkehr/ Straßenverkehrsrecht/ Untere Straßenverkehrsbehörde in den Zimmern 102 / 103 erhältlich.
Weitere Informationen
- Thüringer Schulportal - VerkehrserziehungInformationen des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
- Website der Landesverkehrswacht ThüringenDie Landesverkehrswacht Thüringen e.V. fördert die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Altersgruppen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 24.11.2023
Stichwörter
Schulweg, Sicherheit, Schule, Schulwegsicherung, Verkehrserziehung, Mobilitätsbildung, Schülerbeförderung