Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll zur Entsorgung melden

    Sie möchten wilden Müll oder illegal entsorgten Unrat melden, so können Sie sich an die zuständige Behörde wenden und diese initiiert die Entsorgung.

    Beschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie „wilden Müll“ in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie erreichen diese über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften:

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Auengrund

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    98673 Auengrund

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen Für Besuche im Einwohnermeldeamt sind Termine zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03686 3912-0

    Fax: 03686 3912-23

    E-Mail: info@gv-auengrund.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Auengrund

    Empfänger: Gemeinde Auengrund

    IBAN: DE57 8405 4040 1120 9001 70

    BIC: HELADEF1HIL

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2007

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landratsamt Hildburghausen - Genehmigungen Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445-263

    Fax: 03685 445-501

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2009

    Technisch geändert am 21.06.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Köhlersgehäu 6

    98544 Zella-Mehlis

    Postanschrift

    Postfach 1262

    98537 Zella-Mehlis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574177-0

    Fax: 0361 574177-100

    E-Mail: poststelle45@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2011

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • Beschreibung der Verunreinigung
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 25.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, Müllkippe, Müllabfuhr, alte Fahrräder, Waschmaschine, Unrat, Fahrrad-Rahmen, Sperrmüll, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, herrenlose Räder, herrenlose Fahrräder, Autowrack, Bauschutt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024