Wilden Müll zur Entsorgung melden
Sie möchten wilden Müll oder illegal entsorgten Unrat melden, so können Sie sich an die zuständige Behörde wenden und diese initiiert die Entsorgung.
Beschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie "wilden Müll" in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie erreichen diese über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Habenicht (Leitung)
Telefon Festnetz: 036926 947-50(Dienstgebäude Creuzburg)
Fax: 036926 947-47
Frau Annekatrin Rödiger
Telefon Festnetz: 036926 947-52(Dienstgebäude Creuzburg)
Fax: 036926 947-47
Herr Ronny Mile
Telefon Festnetz: 036926 947-53(Dienstgebäude Creuzburg)
Fax: 036926 947-47
Internet
Landratsamt Wartburgkreis - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1262
98537 Zella-Mehlis
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- Beschreibung der Verunreinigung
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 25.08.2022
Stichwörter
unerlaubte Entsorgung, Elektromüll, Müllabfuhr, herrenlose Fahrräder, herrenlose Räder, kaputtes Fahrrad, Waschmaschine, Unrat, Sperrmüll, Fahrrad-Rahmen, Müllkippe, Bauschutt, Fahrrad ohne Räder, alte Fahrräder, Autowrack