Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll zur Entsorgung melden

    Sie möchten wilden Müll oder illegal entsorgten Unrat melden, so können Sie sich an die zuständige Behörde wenden und diese initiiert die Entsorgung.

    Beschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie „wilden Müll“ in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie erreichen diese über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften:

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

    Ansprechpartner

    Kommunalservice Jena

    Adresse

    Hausanschrift

    Löbstedter Straße 56

    07749 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3641 4989-510

    E-Mail: ksj@jena.de

    Internet

    Stichwörter

    KSJ

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2023 (von: Tausche, Anja)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Tausche, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • Beschreibung der Verunreinigung
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 25.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)