Wilden Müll zur Entsorgung melden
Sie möchten wilden Müll oder illegal entsorgten Unrat melden, so können Sie sich an die zuständige Behörde wenden und diese initiiert die Entsorgung.
Beschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Erfurt: Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Erfurt als untere Abfallbehörde
- abfallrechtliche Überwachung von Anlagen
- Bearbeitung der Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
- Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG
Frau Hendrich Tel. 0361 655-2696
- Ermittlung widerrechtlicher Abfallablagerungen
- Veranlassung abfallbehördlicher Maßnahmen
Herr Fischer Tel. 0361 655-2627
Unter dem weiterführenden Link "Interne Information" finden Sie Hinweise zur Anzeige nach § 53 KrWG oder den Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema "Abfall".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie "wilden Müll" in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie erreichen diese über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
- Haltestelle: Steinplatz
Linie:- Bus: 9
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schilling (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2641
Frau Steinicke
Telefon Festnetz: 0361 655-2634
Internet
Formulare
Abfall: Erarbeiten eines Entsorgungskonzeptes
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 80 03 29
99029 Erfurt
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- Beschreibung der Verunreinigung
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 25.08.2022
Stichwörter
Elektromüll, Müllabfuhr, Fahrrad ohne Räder, Waschmaschine, Unrat, herrenlose Räder, Müllkippe, Autowrack, Sperrmüll, alte Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Bauschutt, unerlaubte Entsorgung, herrenlose Fahrräder, Fahrrad-Rahmen