Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll zur Entsorgung melden

    Sie möchten wilden Müll oder illegal entsorgten Unrat melden, so können Sie sich an die zuständige Behörde wenden und diese initiiert die Entsorgung.

    Beschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Erfurt: Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Erfurt als untere Abfallbehörde

    • abfallrechtliche Überwachung von Anlagen
    • Bearbeitung der Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
    • Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG

    Frau Hendrich Tel. 0361 655-2696

    • Ermittlung widerrechtlicher Abfallablagerungen
    • Veranlassung abfallbehördlicher Maßnahmen

    Herr Fischer Tel. 0361 655-2627

    Unter dem weiterführenden Link "Interne Information" finden Sie Hinweise zur Anzeige nach § 53 KrWG oder den Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema "Abfall".

    • abfallrechtliche Überwachung von Anlagen
    • Bearbeitung der Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
    • Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG

    Frau Hendrich Tel. 0361 655-2696

    • Ermittlung widerrechtlicher Abfallablagerungen
    • Veranlassung abfallbehördlicher Maßnahmen

    Herr Fischer Tel. 0361 655-2627

    Unter dem weiterführenden Link "Interne Information" finden Sie Hinweise zur Anzeige nach § 53 KrWG oder den Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema "Abfall".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie „wilden Müll“ in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie erreichen diese über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften:

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergallee 18

    99085 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Abfallbehoerde.Umweltamt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-2632

    Fax: 0361 655-2609

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2015

    Technisch geändert am 08.12.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 14

    99086 Erfurt

    Postanschrift

    Postfach 80 03 29

    99029 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574153-140

    Fax: 0361 574153-270

    E-Mail: poststelle42@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2011

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • Beschreibung der Verunreinigung
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 25.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, Müllkippe, Müllabfuhr, alte Fahrräder, Waschmaschine, Unrat, Fahrrad-Rahmen, Sperrmüll, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, herrenlose Räder, herrenlose Fahrräder, Autowrack, Bauschutt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024