Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb auch eine Kennnummer zugeteilt.
Beschreibung
Legehennenbetriebe sind registrierungspflichtig, wenn sie
- 350 oder mehr Legehennen halten oder
- weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.
zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständigkeit
In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz, zuständig.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
Telefon Festnetz: +49 361 574041-475
Telefon Festnetz: +49 361 574041-131
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl.
- Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes,
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts und/oder der Ökokontrollstelle sowie
- bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Voraussetzungen
- Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008 (außer Kraft)
- Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)
- Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes (Legehennenbetriebsregisterverordnung - LegRegV)
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid
Fristen
Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweisen zur Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Kosten
Die Grundgebühr für die Registrierung und Erteilung einer oder mehrerer Kennnummern liegt zwischen 25,- bis 403,- Euro. Die Zusatzgebühr bei Beantragung des Haltungssystems Freilandhaltung liegt zwischen 50,- und 484,- Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 09.11.2021
Stichwörter
Eier, Registrierungspflicht, Kennzeichnungspflicht, Käfighaltung, Eierkennzeichnung, Freilandhaltung, Ökohaltung, Erzeugercode, Hühner, Eierstempel, Kennnummer, Geflügel, Legehennenbetrieb, Bodenhaltung, Henne