• Elleben (Landkreis Ilm-Kreis, Thüringen)
Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung

Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen

Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb bzw. Ihrer Legehennenhaltung vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen bzw. diese, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihnen eine Kennnummer zugeteilt.

Beschreibung

Legehennenbetriebe bzw. -haltungen sind registrierungspflichtig, wenn sie

  • 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.

zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständigkeit

In Thüringen wenden Sie sich bitte an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Adresse

Hausanschrift

Naumburger Straße 98

07743 Jena

Version

Technisch erstellt am 02.02.2021

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl.

  • Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes,
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts und/oder der Ökokontrollstelle sowie
  • bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Voraussetzungen

  • Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

Fristen

Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 bis 3 Wochen.

Kosten

Die Registrierung bzw. Änderung der Registrierung ist nach Nr. 5.5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.

Es fallen abhängig vom Bearbeitungsaufwand und Haltungssystem Kosten in Höhe von 25,- bis 484,- € an.

Hinweise (Besonderheiten)

Ggf. ist die Zulassung einer Packstelle erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zur zuständigen Stelle auf.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 09.11.2021

Version

Technisch erstellt am 27.04.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Kennzeichnungspflicht, Kennnummer, Eierstempel, Käfighaltung, Erzeugercode, Freilandhaltung, Legehennenbetrieb, Eierkennzeichnung, Henne, Bodenhaltung, Eier, Ökohaltung, Geflügel, Hühner, Registrierungspflicht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024