Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung

    Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen

    Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb auch eine Kennnummer zugeteilt.

    Beschreibung

    Legehennenbetriebe sind registrierungspflichtig, wenn sie:

    • 350 oder mehr Legehennen halten oder
    • weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.

    Zuständigkeit

    Zuständig in Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 98

    07743 Jena

    Kontakt

    Fax: +49 361 574041-390

    Telefon Festnetz: +49 361 574041-000

    E-Mail: poststelle@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    • Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-475

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-131

      E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vollständigausgefülltes Antragsformular inkl.

    • Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und/oder die Ökokontrollstelle
    • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen

    Voraussetzungen

    • Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
    • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
    • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gemäß Bescheid

    Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags
    • Ggf. Rückfragen der Behörde
    • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
    • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichen Bescheid

    Fristen

    Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweisen zur Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Henne, Eierstempel, Ökohaltung, Käfighaltung, Kennnummer, Erzeugercode, Freilandhaltung, Kennzeichnungspflicht, Hühner, Geflügel, Registrierungspflicht, Bodenhaltung, Legehennenbetrieb, Eierkennzeichnung, Eier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English