Lebensmittelqualität Prüfung von Geflügelfleisch und Eiern

    Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

    Für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.

    Besondere Haltungsformen sind:

    • Extensive Bodenhaltung
    • Freilandhaltung
    • Bäuerliche Freilandhaltung
    • Bäuerliche Freilandhaltung - unbegrenzter Auslauf

    Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 98

    07743 Jena

    Kontakt

    Fax: +49 361 574041-390

    Telefon Festnetz: +49 361 574041-000

    E-Mail: poststelle@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    • Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-475

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-131

      E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 10

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-708

    Fax: 03447 586-706

    E-Mail: veterinaerwesen@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    • Herr Matthias Thurau (Fachdienstleiter)

      Telefon Festnetz: 03447 586-709

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen

    Voraussetzungen

    • Beim zuständigen Landkreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung.
    • Einhaltung der Bedingungen entsprechend der Haltungsform und der Geflügelart und -rasse hinsichtlich:
      • Futterbestandteile
      • Besatzdichte
      • Schlachtalter und Mastdauer
      • Zugang zu Auslauf
      • Größe und Beschaffenheit des Auslaufs
      • Beschaffenheit der Stallausgänge
      • Nutzfläche des Stalls und der Produktionsstätten, Stallkapazität
      • Sitzstangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gemäß Bescheid

    Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags
    • Ggf. Rückfragen der Behörde  
    • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
    • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

    Fristen

    Erteilung der Zulassung vor Verwendung des jeweiligen Begriffs

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen eines Antrags und vollständigem Nachweis der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    unbegrenzter Auslauf, Freilandhaltung, Bäuerliche Freilandhaltung, Gefüttert mit, Extensive Bodenhaltung, Hafermastgans, Mastgeflügel, Besondere Haltungsformen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English