Lebensmittelqualität Prüfung von Geflügelfleisch und Eiern

    Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

    Für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.

    Besondere Haltungsformen sind

    • extensive Bodenhaltung,
    • Freilandhaltung,
    • bäuerliche Freilandhaltung sowie
    • bäuerliche Freilandhaltung - unbegrenzter Auslauf.

    Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Naumburger Straße 98
    07743 Jena

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Naumburger Straße 98
    07743 Jena

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 98

    07743 Jena

    Kontakt

    Fax: +49 361 574041-390

    Telefon Festnetz: +49 361 574041-000

    E-Mail: poststelle@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    • Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-475

      Telefon Festnetz: +49 361 574041-131

      E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen

    Voraussetzungen

    • beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung
    • Einhaltung der Bedingungen entsprechend der Haltungsform und der Geflügelart und -rasse hinsichtlich
      • Futterbestandteile,
      • Besatzdichte,
      • Schlachtalter und Mastdauer,
      • Zugang zu Auslauf,
      • Größe und Beschaffenheit des Auslaufs,
      • Beschaffenheit der Stallausgänge,
      • Nutzfläche des Stalls und der Produktionsstätten, Stallkapazität sowie
      • Sitzstangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

    Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags
    • ggf. Rückfragen der Behörde  
    • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
    • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

    Fristen

    • Erteilung der Zulassung vor Verwendung des jeweiligen Begriffs

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen eines Antrags und vollständigem Nachweis der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Besondere Haltungsformen, unbegrenzter Auslauf, Hafermastgans, Bäuerliche Freilandhaltung, Freilandhaltung, Extensive Bodenhaltung, Mastgeflügel, Gefüttert mit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de