Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
Für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.
Besondere Haltungsformen sind:
- Extensive Bodenhaltung
- Freilandhaltung
- Bäuerliche Freilandhaltung
- Bäuerliche Freilandhaltung - unbegrenzter Auslauf
Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
Telefon Festnetz: +49 361 574041-475
Telefon Festnetz: +49 361 574041-131
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Internet
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Beschreibung
Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen
Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von
Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und
Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung
(Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von
Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung
lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch
Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit
Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung
bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von
Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren,
Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schenkendorfstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen
Voraussetzungen
- Beim zuständigen Landkreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung.
- Einhaltung der Bedingungen entsprechend der Haltungsform und der Geflügelart und -rasse hinsichtlich:
- Futterbestandteile
- Besatzdichte
- Schlachtalter und Mastdauer
- Zugang zu Auslauf
- Größe und Beschaffenheit des Auslaufs
- Beschaffenheit der Stallausgänge
- Nutzfläche des Stalls und der Produktionsstätten, Stallkapazität
- Sitzstangen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid
Fristen
Erteilung der Zulassung vor Verwendung des jeweiligen Begriffs
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines Antrags und vollständigem Nachweis der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.
Kosten
Es fallen Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 09.11.2021
Stichwörter
Gefüttert mit, Freilandhaltung, Mastgeflügel, Besondere Haltungsformen, Extensive Bodenhaltung, Bäuerliche Freilandhaltung, Hafermastgans, unbegrenzter Auslauf