Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
Die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern beraten Unternehmen über Abfallvermeidung und Recycling. Sie informieren über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.
Beschreibung
Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
zuständige Stelle
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern
Zuständigkeit
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg
Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.70.3 Abfallberatung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr R. Kienel
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-485
E-Mail: abfallamt@lkson.de
Fax: 03675 871-288
Frau C. Vicenty
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: abfallamt@lkson.de
Fax: 03675 871-288
Telefon Festnetz: 03675 871-356
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.70 Amt für Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Verfahrensablauf
Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer in Verbindung. Je nach Bedarf und Möglichkeiten berät die Kammer Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen