Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
Die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern beraten Unternehmen über Abfallvermeidung und Recycling. Sie informieren über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.
Beschreibung
Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern
Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice, Ordnung & Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Marktstraße
Anzahl: 1
Gebühren: ja
Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 20
Gebühren: ja
August-Bebel-Straße / Weimarer Straße
Bus: 14
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Es gibt zwei Eingänge.
Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.
Öffnungszeiten
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Blankenhain
Empfänger: Stadt Blankenhain
IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Weitere Informationen
Behindertenklingel im Innenhof
Landratsamt Weimarer Land - Untere Abfall-, Chemikalien- und Bodenschutzbehörde
Aktuelles
Zuständig für die Überwachung bzw. Umsetzung Abfallrecht/Bodenschutzrecht im Landkreis Weimarer Land sowie Aufnahme illegaler Entsorgungen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer in Verbindung. Je nach Bedarf und Möglichkeiten berät die Kammer Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen