Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
Die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern beraten Unternehmen über Abfallvermeidung und Recycling. Sie informieren über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.
Beschreibung
Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern
Ansprechpartner
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Abfall und Altlasten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 200 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Obertshäuser Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer in Verbindung. Je nach Bedarf und Möglichkeiten berät die Kammer Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Recycling, Rücknahmepflichten von Abfällen, Abfallentsorgung, Abfallsammlung, Verpackungsentsorgung, Abfallverwertung, Abfallvermeidung