Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
Die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern beraten Unternehmen über Abfallvermeidung und Recycling. Sie informieren über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.
Beschreibung
Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.1 Sachgebiet Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 11 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer in Verbindung. Je nach Bedarf und Möglichkeiten berät die Kammer Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Recycling, Rücknahmepflichten von Abfällen, Abfallentsorgung, Abfallsammlung, Verpackungsentsorgung, Abfallverwertung, Abfallvermeidung