Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen

    Die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern beraten Unternehmen über Abfallvermeidung und Recycling. Sie informieren über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.

    Beschreibung

    Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern

    Ansprechpartner

    Für Am Ohmberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer in Verbindung. Je nach Bedarf und Möglichkeiten berät die Kammer Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Stichwörter

    Recycling, Rücknahmepflichten von Abfällen, Abfallentsorgung, Abfallsammlung, Verpackungsentsorgung, Abfallverwertung, Abfallvermeidung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de