Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Wenn Sie sich um eine Gemeinde/Kommune besonders verdient gemacht haben, dann können Sie von dieser mit einer Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.

    Ehrenbürgerrecht: Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Weitere Ehrungen: Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für Anlass bezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Staatliche Auszeichnungen: Hierzu zählen u.a.:

    • der Thüringer Verdienstorden,
    • der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
    • der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
    • der Bürgerpreis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04626 Schmölln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze (gebührenfrei)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze (gebührenfrei)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034491 76-0

    Fax: 034491 76-110

    E-Mail: hauptamt@schmoelln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auszeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English