Kommunale Ehrungen
Wenn Sie sich um eine Gemeinde/Kommune besonders verdient gemacht haben, dann können Sie von dieser mit einer Auszeichnung geehrt werden.
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Ehrenbürgerrecht: Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Weitere Ehrungen: Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für Anlass bezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Staatliche Auszeichnungen: Hierzu zählen u.a.:
- der Thüringer Verdienstorden,
- der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
- der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
- der Bürgerpreis.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmölln - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze (gebührenfrei)
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze (gebührenfrei)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Markt
Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: sowie nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: hauptamt@schmoelln.de
Bankverbindung
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
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Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
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Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen