Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Wenn Sie sich um eine Gemeinde/Kommune besonders verdient gemacht haben, dann können Sie von dieser mit einer Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.

    Ehrenbürgerrecht: Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Weitere Ehrungen: Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für Anlass bezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Staatliche Auszeichnungen: Hierzu zählen u.a.:

    • der Thüringer Verdienstorden,
    • der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
    • der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
    • der Bürgerpreis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

    Beschreibung

    Büro des Landrates
    Das Büro des Landrates unterstützt die Arbeit des Landrates. Hier werden Termine vorbereitet, koordiniert und organisiert. Als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sömmerda leistet es Hilfestellung bei der Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.

    Pressestelle
    Die Pressestelle ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit unseres Landkreises. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle bereiten z. Bsp. Pressemitteilungen vor und erstellen das wöchentliche Amtsblatt des Landkreises Sömmerda. Für die Öffentlichkeitsarbeit werden unterschiedliche Kommunikationswege und Medien genutzt.

    Kulturförderung
    Attraktive Feste und Projekte, die traditionell mit dem Landkreis Sömmerda verbunden sind, bereichern das kulturelle Leben. Dazu zählen jährlich stattfindende Veranstaltungen wie die regionalen Schultheatertage, das Kreisblasmusikfest, das Kammerforstfest (Himmelfahrt), die Kreiskulturwochen, das Herbstfest der Generationen, der Familienradwandertag und Comedy im Volkshaus sowie weitere regionale und überregionale Veranstaltungen.

    Außerdem zur Kulturförderung gehört das Bibliothekswesen. Unsere Bibliotheken heißen jeden Interessierten herzlich willkommen. Besucher haben die Möglichkeit ungestört Bücher anzulesen, in Zeitschriften zu schmökern oder für Schularbeiten zu recherchieren.

    Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit folgende Aufgaben wahr:

    • Pflege und Vermittlung kultureller Traditionen
    • Anregung zu kulturellen Entwicklungen
    • Vermittlung zwischen kultureller Arbeit und Kulturinteressierten
    • Förderung der lokalen Kulturszene
    • Beratung der Bürger in Angelegenheiten von Kulturangeboten, der Selbstorganisation und des eigenen kulturellen Engagements

    Ehrenamtsförderung
    Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit und aus Stiftungen Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit.

    Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Hierbei soll auch die gesellschaftliche Mitwirkung von Arbeitslosen gefördert werden, soweit sie durch ehrenamtlich gemeinnützige Tätigkeit erbracht wird.

    Im Einzelnen sind beispielsweise folgende Tätigkeiten förderfähig:

    • Tätigkeit als Übungs- und Organisationsleiter, Ausbilder, Tutor, Betreuer oder Erzieher
    • Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen (wie Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung, Altenhilfe oder die Tätigkeit als Sanitätspersonal bei Veranstaltungen sowie Notfallseelsorger)
    • außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen
    • Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigeninitiativen, Familiengruppen oder Gruppen von Alleinerziehenden
    • Betreuung von Aussiedlern, Ausländern oder Asylbewerbern, Kriminalitätsopfern, Inhaftierten
    • Umwelterziehung und -beobachtung, Tierschutzerziehung und Naturschutzarbeit
    • Arbeit von Vorständen, Vereinen und Verbänden auf Orts-, Kreis- und Landesebene
    • Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren, sofern sie dadurch keine baren Mittel zusätzlich zur gewährten Aufwandsentschädigung nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) erhalten sowie im Katastrophenschutz
    • Gesundheitsförderung einschließlich Erste-Hilfe-Kurse

    Wirtschaftsförderung
    Die Bedingungen für die Ansiedlung und die Erweiterung von Unternehmen im Landkreis Sömmerda sind bestens. Das betrifft den Stand der Gewerbegebiete, wie auch das Potenzial an flexiblen und engagierten Arbeitskräften und - last, but not least - eine funktionierende und leistungsstarke Verwaltung mit kurzen Genehmigungszeiten. Seit Januar 2008 trägt das Landratsamt Sömmerda als erste ostdeutsche Kommunalverwaltung das RAL-Güteezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung".

    Die Wirtschaftsförderung ist Ansprechpartner für folgende Dienstleistungen:

    • Standortakquisition
    • Kontaktpartner für die Wirtschaft
    • Existenzgründerberatung
    • Beratung zu verschiedenen Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes als auch zu regionalen Programmen für die gewerbliche Wirtschaft
    • Beratung und Betreuung bei Investitionsvorhaben, auf Wunsch auch Begleitung zu den fördermittelausreichenden Stellen sowie den Ämtern im Landratsamt
    • Organisation der Leistungsschau der Wirtschaft "Die SÖM" und der Berufsinfobörse

    Bitte beachten Sie: Fördermittel sind immer vor Investitionsbeginn oder Existenzgründung zu beantragen. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Lassen Sie sich von uns beraten!

    Öffentlicher Personennahverkehr

    Der Landkreis Sömmerda ist als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Finanzierung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Dabei ist die Aufstellung und Fortschreibung der Nahverkehrsplanung für das Gebiet des Landkreises Sömmerda von besonderer Bedeutung und wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen. Die konkrete Gestaltung und Durchführung des straßengebundenen Linienverkehrs hingegen übernehmen die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH und Verkehrsgesellschaften aus den benachbarten Landkreisen und der Landeshauptstadt Erfurt wie z.B. die Erfurter Verkehrsbetriebe AG.

    Glasfaserstrategie des Freistaates Thüringen

    Für das erfolgreiche Durchstarten in das digitale Zeitalter hat sich das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft schon 2013 konkrete Ziele gesetzt. Diese sind in der "Breitbandstrategie 2020" festgehalten. Inzwischen haben bereits über 90 Prozent der Haushalte in Thüringen Zugang zu Breitbandanschlüssen mit mindestens 30 Mbit/s im Download. Für die Erschließung verbliebener weißer Flecken stellt die Landesregierung derzeit mehr als 100 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

    Die Initiative des Freistaats Thüringen zur Verbesserung der Breitbandversorgung geht über die Schließung von Versorgungslücken hinaus. 2018 wurde dazu die Thüringer Glasfaserstrategie initiiert, die einen flächendeckenden Ausbau der Telekommunikationsnetze als Glasfasernetze bis zum Gebäude (FTTB = Fiber to the Building) zum Ziel hat. Die Umsetzung der Ziele der Glasfaserstrategie erfolgt in enger Abstimmung des Landes Thüringen mit den kommunalen Gebietskörperschaften und den Telekommunikationsunternehmen. 

    Meilensteine der Thüringer Glasfaserstrategie

    2022 - flächendeckende Versorgung von Gewerbegebieten und Thüringer Unternehmen mit besonderem Bedarf für ein Hochgeschwindigkeitsnetz

    2023 - flächendeckende Versorgung von Thüringer Bildungs- und Forschungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, Berufsschulen und allgemeinbildenden Schulen

    2025 - flächendeckende Versorgung von Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden des Landes und der Kommunen

    2025 - flächendeckende Versorgung jeder Gemeinde mit konvergenten Gigabit-Netzen, möglichst direkt bis zum Gebäude

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 270
      • Bus: 205
      • Bus: 212
      • Bus: 242
      • Bus: 201
      • Bus: 216
      • Bus: 210
      • Bus: 208
      • Bus: 243
      • Bus: 211

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-415(Breitbandausbau)

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-202(Breitbandausbau)

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-409(Sekretariat Amt für Öffentlichkeitsarbeit)

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-200(Sekretariat Büro des Landrates)

    E-Mail: pressestelle@lra-soemmerda.de

    E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lra-soemmerda.de

    E-Mail: landrat@lra-soemmerda.de

    E-Mail: breitband@lra-soemmerda.de

    E-Mail: kultur@lra-soemmerda.de

    E-Mail: ehrenamt@lra-soemmerda.de

    E-Mail: tourismus@lra-soemmerda.de

    E-Mail: ideen-und-beschwerden@lra-soemmerda.de

    E-Mail: nahverkehr@lra-soemmerda.de

    E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lra-soemmerda.de

    E-Mail: rag@lra-soemmerda.de

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Bezuschussung von Initiativen im sozialen Bereich

    Antrag auf Förderung sozialer Initiativen


    Hinweis Ehrenamt; Ehrenamtsförderung:
    Antrag zur Vergabe der Thüringer Ehrenamtscard

    Ehrenamt; Ehrenamtsförderung


    Hinweis Ehrenamt; Ehrenamtsförderung:
    Antrag auf Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten inkl. Hinweise
    Hinweis Ehrenamt; Ehrenamtsförderung:

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

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    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

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