Kommunale Ehrungen
Wenn Sie sich um eine Gemeinde/Kommune besonders verdient gemacht haben, dann können Sie von dieser mit einer Auszeichnung geehrt werden.
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Ehrenbürgerrecht: Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Weitere Ehrungen: Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für Anlass bezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Staatliche Auszeichnungen: Hierzu zählen u.a.:
- der Thüringer Verdienstorden,
- der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
- der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
- der Bürgerpreis.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Waltershausen - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen