Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Wenn Sie sich um eine Gemeinde/Kommune besonders verdient gemacht haben, dann können Sie von dieser mit einer Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.

    Ehrenbürgerrecht: Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Weitere Ehrungen: Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für Anlass bezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Staatliche Auszeichnungen: Hierzu zählen u.a.:

    • der Thüringer Verdienstorden,
    • der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
    • der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
    • der Bürgerpreis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktstraße / Kirche
      Linien:
      • Bus: 857 - Brotterode, Tabarz, Fr`roda, Ohrdruf, Crawi
      • Bus: 846 - Finsterbergen, Catterfeld, Fr`roda, R`brunn
      • Bus: 844 - Finsterbergen, Friedrichroda, Reinhardsbrunn
      • Bus: 856 - Tabarz, Friedrichroda, Ohrdruf, Oberhof
    • Haltestelle: Bahnhof Reinhardsbrunn
      Linien:
      • Bus: 846 - Finsterbergen, Catterfeld, R´roda, R`brunn
      • Bus: 844 - Finsterbergen, Friedrichroda, Reinhardsbrunn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-110

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-115

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-113

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-111

    E-Mail: siede@friedrichroda.de

    E-Mail: hauptverwaltung@friedrichroda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auszeichnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de