• Barchfeld-Immelborn (Landkreis Wartburgkreis, Thüringen)
Ehrenbürgerschaft Verleihung

Kommunale Ehrungen

Wenn Sie sich um eine Gemeinde/Kommune besonders verdient gemacht haben, dann können Sie von dieser mit einer Auszeichnung geehrt werden.

Beschreibung

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.

Ehrenbürgerrecht: Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

Weitere Ehrungen: Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für Anlass bezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung zu richten).

Staatliche Auszeichnungen: Hierzu zählen u.a.:

  • der Thüringer Verdienstorden,
  • der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
  • der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
  • der Bürgerpreis.

Online-Dienste

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Zuständigkeit

Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Landratsamt Wartburgkreis - Büro des Landrates/Pressestelle

Adresse

Hausanschrift

Erzberger Allee 14

36433 Bad Salzungen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 03695 61-5103

Fax: 03695 61-5199

E-Mail: pressestelle@wartburgkreis.de

Bankverbindung

Landratsamt Wartburgkreis

Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

BIC: HELADEF1WAK

Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

Formulare

Antrag auf Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit im Wartburgkreis
Antrag auf Vergabe der Ehrenamtsmedaille des Landrates und der Thüringer Ehrenamtscard im Wartburgkreis

Weitere Informationen

Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

Version

Technisch erstellt am 23.12.2009

Technisch geändert am 06.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Version

Technisch erstellt am 27.04.2009

Technisch geändert am 19.12.2024

Stichwörter

Auszeichnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024