Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Wenn Sie sich um eine Gemeinde/Kommune besonders verdient gemacht haben, dann können Sie von dieser mit einer Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.

    Ehrenbürgerrecht: Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Weitere Ehrungen: Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für Anlass bezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Staatliche Auszeichnungen: Hierzu zählen u.a.:

    • der Thüringer Verdienstorden,
    • der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
    • der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
    • der Bürgerpreis.

    Hinweise für Erfurt: Protokoll

    Vorbereitung und Durchführung von protokollarischen Angelegenheiten der Stadt (Staatsbesuche, Empfänge, Ehrungen, Begleitung von Fremdveranstaltungen im Rathaus); Vergabe und Vermietung von Fest- und Beratungsräumen im Rathaus (Es erfolgt keine Vermietung für Privatveranstaltungen im Sinne von Familienfeiern etc.); Ausfertigung von Mietverträgen

    Hinweise für Erfurt: Städtepartnerschaften/ internationale Verbindungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Protokoll und internationale Verbindungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischmarkt 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 3, 4, 6

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-1023

    Fax: 0361 655-1009

    E-Mail: Protokoll@Erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Städtepartnerschaft: Antrag auf finanzielle Unterstützung
    Protokoll: Inanspruchnahme von Leistungen bei Anmietung von Räumlichkeiten im Rathaus

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erfurt: Protokoll

    schriftlicher Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auszeichnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de