Batterien - Entsorgung
Hier erhalten Sie Informationen zur Entsorgung von Altbatterien.
Beschreibung
Verbrauchte Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Diese kann erfolgen:
- über den Handel (soweit dieser Batterien und Akkumulatoren verkauft),
- über Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die es neben dem Handel auch in vielen öffentlichen Einrichtungen gibt, sowie
- über Wertstoffhöfe oder das Schadstoffmobil der kommunalen Abfallentsorgung.
Die Starterbatterie fürs Auto sollte möglichst dort abgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Nur dort wird das beim Kauf erhobene Pfand in Höhe von 7,50 Euro zurückerstattet. Sie können auch an die genannten kommunalen Einrichtungen abgegeben werden oder der Annahmestelle/ dem Demontagebetrieb für Altfahrzeuge überlassen werden, dort wird jedoch das Pfand nicht zurückerstattet.
Zuständigkeit
Batterien und Akkumulatoren:
- Handel (Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren)
- Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS)
- Abfallberatung der Landkreise und kreisfreien Städte
Autobatterien:
- Handelseinrichtungen, die Starterbatterien vertreiben, wie Werkstätten, Tankstellen
- eventuell Annahmestellen und Demontagebetriebe für Altfahrzeuge
- Abfallberatung der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Kosten
Das vorgeschriebene Pfand von 7,50 Euro, das Sie beim Kauf einer Autobatterie entrichtet haben, sollte Ihnen bei der Rückgabe erstattet werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Fahrzeugbatterien, Batterieentsorgung