Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft und Kreisstraßenmeisterei

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 8

    04603 Nobitz

    Kreisstraßenmeisterei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannisstraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Jüdengasse 7

    04600 Altenburg

    Abfallwirtschaft

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannisstraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 8:00-12:00 / 13:30-18:00 Uhr Donnerstag 8:00-12:00 / 13:30-16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft und Kreisstraßenmeisterei
    • Herr Holger Bessel (Kaufmännischer Werkleiter)
      Hausanschrift

      Jüdengasse 7

      04600 Altenburg

      Telefon Festnetz: 03447 894010

      Fax: 03447 89 40 40

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, gefährlicher Abfall, Wertstoffhof, Altöl, Schadstoffmobil, Problemabfall, Altoel, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English