Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Gotha - Untere Immissionsschutz-, Abfall- und Chemikaliensicherheitsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Waltershäuser Str. 136

    99867 Gotha

    Parkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    18. März-Straße 50

    99867 Gotha

    Postanschrift

    Parkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 05.06.2008 (von: Dorith Schettel)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Schettel, Dorith)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Gotha - Abfallservice (KAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hardt 1

    99894 Wipperoda

    Wertstoffhöfe befinden sich in Gotha, Waltershausen, Ohrdruf, Gräfentonna und Kornhochheim. WEITERE INFORMATIONEN unter "Service / Abfallservice" auf www.@kreis-gth.de

    Öffnungszeiten

    Montag 9.00 - 16.00 Uhr Dienstag 9.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 17.00 Uhr Freitag 9.00 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: abfallservice@kreis-gth.de

    Telefon Festnetz: 036253 311-29

    Fax: 036253 311-22

    Telefon Festnetz: 036253 311-10

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: Dorith Schettel)

    Technisch geändert am 20.02.2013 (von: Dorith Schettel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Elektroaltgeräte, Elektroschrott, Elektrogerät, Elektromüll, Elektronikaltgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)