Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Psychosoziale Beratung

    Fragen Fragen zu psychosozialen Themen können Sie sich an die Sozialpsychiatrischen Dienste bei den Gesundheitsämtern wenden. Dort erhalten Sie eine Beratung.

    Beschreibung

    Die Sozialpsychiatrischen Dienste bei den Gesundheitsämtern bieten folgende Beratungsangebote an:

    • sozialpsychiatrische Beratung der Betroffenen
      - zur Unterstützung in der Bewältigung psychischer Erkrankung im häuslichen Bereich,
      - zur Einleitung und Vorbereitung beruflich rehabilitativer oder tagesstrukturierender Maßnahmen,
      - zur Aufnahme in geschützte Wohnformen (z. B. ambulant betreutes Wohnen, psychiatrische Familienpflege)
      - zur Verbesserung einer sinnvollen Freizeitgestaltung

    • Beratung der Angehörigen einschließlich der fachlichen Betreuung der Selbsthilfegruppen

    • lebenspraktische Unterstützungen im häuslichen Bereich, soweit nicht Aufgaben anderer Einrichtungen und Angebote, z. B. des Betreuten Wohnens.

    Zuständigkeit

    An die Sozialpsychiatrischen Dienste in den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Weitere Möglichkeiten der psychologischen Beratung bieten die psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen in freier Trägerschaft, die Selbsthilfekontaktstellen für Betroffene und Angehörige oder die niedergelassenen Fachärzte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.53.4 Sozialpsychiatrischer Dienst

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03675 871-430

    Fax: 03675 871-9421

    Telefon Festnetz: 03675 871-421

    Telefon Festnetz: 03675 871-431

    E-Mail: gesundheitsamt@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    weitere Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes:

    • Gewährung vor- und nachsorgender Hilfen für psychisch erkrankte Menschen
    • Durchführung von Krisenintervention und Unterbringungsverfahren
    • Rufbereitschaft zur Erfüllung der Aufgaben
    • Angehörigenberatung
    • Förderung und Unterstützung der Selbsthilfe, Zusammenarbeit u.a. mit Hilfsvereinen, Betroffenen- und Angehörigenorganisationen
    • gesundheitliche Beratung von Menschen, die von psychischer Krankheit oder Behinderung bedroht oder gefährdet sind
    • Aufklärung der Bevölkerung in Fragen der geistig-seelischen und sozialen Gesundheit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
    • Beratung behinderter Menschen über Leistungen der Eingliederungshilfe
    • Koordination der Hilfen, Bestellung eines Psychiatriekoordinators
    • Koordination der Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Leistungsträgern im Gemeindepsychiatrischen Verbund
    • Mitwirkung in der Besuchskommission und Gesundheitsberichterstattung

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beratung, Selbsthilfe, betreutes Wohnen, Gesundheitsamt, psychische Erkrankung, Psychiatrie, Sozialpsychiatrischer Dienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English