Zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das Thüringer Landesverwaltungsamt trägt die Verantwortung für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes, Umschulungen sowie berufliche Fortbildungen.
Beschreibung
Die zuständige Stelle beim Referat Ausbildung des Thüringer Landesverwaltungsamtes nimmt auf dem Gebiet der Berufsausbildung Aufgaben wahr, für die in der gewerblichen Wirtschaft die "Kammern" (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) verantwortlich sind.
Gemäß Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Berufsbildung ergibt sich die Verantwortung für die:
Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes
- Verwaltungsfachangestellte/r
- Fachangestellte/r für Bürokommunikation
- Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
- Umwelttechnische Berufe (Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Fachkraft für Rohr,- Kanal- und Industrieservice)
- Wasserbauer/in
- Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
Umschulung
Die Umschulung erfolgt in den o. g. anerkannten Ausbildungsberufen.
Berufliche Fortbildung
Die zuständige Stelle prüft die Zulassungsvoraussetzungen externer Bewerber zur Abschlussprüfung für die Fortbildungslehrgänge
- zum Verwaltungsfachangestellten (extern)
- zum Verwaltungsfachwirt
- zum Betriebswirt/in - Public Management (TVS)
- Ausbilder-Eignung
- zum Kommunalen Bilanzbuchhalter
- zum Kommunalen Finanzbuchhalter
- in den umwelttechnischen Berufen (Umschüler/Externe)
- zum Stau- und Gewässerwart
- zum Meister für Bäderbetriebe
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Referat Ausbildung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle - Referat 120
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57332-1215
E-Mail: ausbildung@tlvwa.thueringen.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 25.07.2012