EG-Dienstleistungsrichtlinie
Die EG-Dienstleistungsrichtlinie solle europaweit Verfahren und Formalitäten vereinfachen.
Beschreibung
Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) dient der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen. Sie muss bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt sein.
Europaweit sollen Verfahren und Formalitäten vereinfacht sowie die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erleichtert werden. Dies betrifft diejenigen, die nur vorübergehend Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten erbringen wollen.
Als wichtige Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister sind vor allem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner sowie die Möglichkeit der vollständigen elektronischen Verfahrensabwicklung vorgesehen.
Ansprechpartner
Stadt Roßleben-Wiehe - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stadtverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Stadtverwaltung
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die erste Etage ist behindertengerecht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen