EG-Dienstleistungsrichtlinie
Die EG-Dienstleistungsrichtlinie solle europaweit Verfahren und Formalitäten vereinfachen.
Beschreibung
Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) dient der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen. Sie muss bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt sein.
Europaweit sollen Verfahren und Formalitäten vereinfacht sowie die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erleichtert werden. Dies betrifft diejenigen, die nur vorübergehend Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten erbringen wollen.
Als wichtige Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister sind vor allem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner sowie die Möglichkeit der vollständigen elektronischen Verfahrensabwicklung vorgesehen.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Haupt- und Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen