Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Altenburger Land: Kindertagespflege

    Kindertagespflege ist ein qualifiziertes Angebot der Tagesbetreuung für Kinder

    Anstelle oder in Ergänzung der Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung können Kinder, insbesondere im Alter von unter zwei Jahren, in Kindertagespflegestellen durch den FD Jugendarbeit /Kindertagesbetreuung vermittelt werden (§8 Abs. 1 ThürKitaG). Die Kinderbetreuung durch eine Tagespflegeperson ist privat und familiennah. Die Kinder werden zu Hause oder in kleinen Gruppen betreut. Kindertagespflege ist also gerade für kleine Kinder eine gute Alternative zur Kita. Die Betreuung der Kinder übernehmen Tagespflegepersonen, deren Eignung vom Jugendamt überprüft wurde. Seit 2006 müssen alle Tagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder nachweisen können. Jährliche Fortbildungen sind ebenfalls Pflicht. Kindertagespflege gibt es in drei Formen.

    1.      Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

    1. Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter
    2. Kindertagespflege in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten

    Dieses Angebot steht allen Eltern offen. Vorrangig jedoch Eltern, die wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, sich in Ausbildung befinden oder ein Praktikum absolvieren.

    Für Eltern die im Schichtdienst oder im Dienstleistungssektor beschäftigt sind, kann darüber hinaus auch durch die vorhandenen Tagespflegepersonen eine ergänzende Tagespflege angeboten werden. Dieses Angebot erfolgt fast ausschließlich im Haushalt der Eltern. 

    Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern.  Ein Vorteil der Kindertagespflege durch eine Tagespflegeperson ist ihre hohe Flexibilität. Während die Kindertagesstätte feste Öffnungszeiten hat, kann man meist mit einer Tagespflegeperson die Betreuungszeiten individuell absprechen, dabei soll jedoch eine Betreuungszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden.  Eine Tagespflege in der eigenen Wohnung erspart den Eltern das umständliche Bringen und Abholen. Viele Eltern schätzen darüber hinaus das persönliche und vertraute Verhältnis zu ihrer Tagespflegeperson. Nicht nur für die Kinder ist die persönliche Beziehung wichtig, auch den Eltern gibt sie Sicherheit. Die Anzahl der Kinder bei einer Tagespflegeperson ist auf höchstens fünf beschränkt.

    Die Aufnahme von Kindern in der Tagespflege, die Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen sowie die Ausstattung der Räumlichkeiten in der Kindertagespflege erfolgt in Anlehnung an das ThürKitaG und auf der Grundlage der ThürKindertagespflegVO.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Altenburger Land: Kindertagespflege

    Wie finden Sie nun die passende Tagespflegeperson?

    Auf Ihr Bauchgefühl hören. Sympathie ist das oberste Gebot einer guten Betreuung. Wenn die Sympathie zwischen Eltern und Tagespflegeperson stimmt, dann ist es auch viel einfacher ein Betreuungsverhältnis einzugehen und Vertrauen aufzubauen. Einige Punkte sollten Sie darüber hinaus noch bedenken. Eine Checkliste kann Ihnen den Weg zur geeigneten Tagespflegeperson erleichtern

    Checkliste

    Diese fünf Punkte stellen das Grundgerüst für die Auswahl der Tagesmutter dar:

    1.      Betreuungszeit und Dauer der Tagespflege (ganztags / halbtags / vormittags / nachmittags/ ergänzend; wie viele Monate / Jahre?)

    2.      Ort der Tagespflege (Betreuung zu Hause oder bei der Tagespflegeperson)

    3.      Alter der Kinder (Alter des eigenen Kindes und der Kinder der Tagespflegeperson)

    4.      Pflegegeld (Orientierung am ortsüblichen Stundensatz, den das Jugendamt zahlt; vertragliche Regelung, was im Pflegegeld enthalten sein soll)

    5.      Erziehungsstil (Übereinstimmung mit eigenem Erziehungsstil oder ein anderes Konzept der Tagespflegeperson). In jeder Tagespflegestelle liegt ein Konzept vor und weiteres können Sie gern in der Tagespflegestelle erfragen.

    Der FD Jugendarbeit/ Kindertagesbetreuung arbeitet derzeit eng mit mehreren Tagespflegepersonen zusammen.

    Näheres zu jeder Tagespflegestelle können Sie über den Fachdienst Jugendarbeit/ Kindertagesbetreuung erfragen.

    Kontaktdaten

    Landratsamt Altenburger Land

    FD Jugendarbeit/ Kindertagesbetreuung

    Fachdienstleiterin: Marion Fischer

    Theaterplatz 7/8

    04600 Altenburg

    Tel.: 03447 586-560

    Fax: 03447 586-520

    Jugendarbeit.kita@altenburgerland.de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 20 - Wirtschaftliche Hilfen FB2

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theater
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Theaterplatz 7/8

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theater
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-568

    Fax: 03447 586-520

    E-Mail: wirtschaftliche.jugendhilfe@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    • Herr Jörg Trübger (Fachdienstleiter)

      Telefon Festnetz: 03447 586-568

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesstätten / Erlass von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
    Tagespflegevereinbarung
    Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 23 - Jugendarbeit / Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theater
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Theaterplatz 7/8

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theater
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-560

    Fax: 03447 586-520

    E-Mail: soziale.dienste@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    • Frau Marion Fischer (Fachdienstleiterin)

      Telefon Festnetz: 03447 586-560

    Internet

    Formulare

    Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Hinweise für Altenburger Land: Kindertagespflege

    Der Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesstätten / Erlass von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege wird durch das Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 30 - Jugendamt / Wirtschaftliche Hilfen bearbeitet.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Stichwörter

    KITA, Krippe, Kindergarten, Kinderkrippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English