Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und bestandener Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Dafür muss ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden.
Beschreibung
Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und erfolgreicher theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren. Der Begleiter muss Inhaber eines Führerscheins (fünf Jahre im Besitz) und mindestens 30 Jahre alt sein. Er darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben und muss als Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird nach bestandener Führerscheinprüfung die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die nur im Inland gültig ist und als Nachweis des Führerscheins gilt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf ein PKW nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson geführt werden. Anschließend wird der Führerschein zugesandt oder ausgehändigt.
Für begleitetes Fahren ab 17 muss ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden.
Hinweise für Hildburghausen: Begleitendes Fahren mit 17
Begleitetes Fahren mit 17
Sie können die Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ein Jahr früher als sonst üblich, nämlich mit 16,5 Jahren beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Begleitperson(en) erhalten Sie bei einer Fahrschule Ihrer Wahl.
Erforderliche Unterlagen:
- Meldenachweis - Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
- Meldenachweis der Erziehungsberechtigten (ggf. in Kopie)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Antragsformular)
- Einverständniserklärung der Begleitperson(en) (die Zahl der Begleiter ist nicht limitiert)
- Führerschein(e) der Begleitperson(en) (ggf. in Kopie)
- 1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
- Sehtestbescheinigung eines Optikers
- Haben Sie den Sehtest nicht bestanden, so müssen Sie eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnisverordnung vorlegen.
- Sehtestbescheinigungen bzw. die augenärztlichen Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens dürfen nicht älter als zwei Jahre sein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Name der ausbildenden Fahrschule
- Antragsgebühr in Höhe von 43,40 € sowie jeweils 13,30 € pro Begleitperson (bar einzuzahlen bei Antragstellung)
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Nach dem die Fahrerlaubnisbehörde dem Antrag zugestimmt hat, können Sie mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule beginnen.
Zusätzlich empfehlen wir die Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung, möglichst etwa einen Monat vor der praktischen Prüfung, zusammen mit der oder den Begleitperson(en). Diese Vorbereitungsveranstaltung macht Sie mit den besonderen Voraussetzungen und Anforderungen des begleiteten Fahrens vertraut.
Was gilt für Begleiter ?
Neu ist, dass zukünftig nicht nur Erziehungsberechtigte als Begleitpersonen zugelassen werden. Die Begleitpersonen müssen:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen B bzw. 3 sein und
- mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein
Voraussetzungen für die Teilnahme ist neben Ihrem Einverständnis das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Weiterhin müssen Sie der Übermittlung Ihrer personenbezognen Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Begleitung zustimmen.
Als Begleitperson haben Sie keine Ausbildungsfunktion.
Begleitetes Fahren mit 17
Sie können die Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ein Jahr früher als sonst üblich, nämlich mit 16,5 Jahren beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Begleitperson(en) erhalten Sie bei einer Fahrschule Ihrer Wahl.
Erforderliche Unterlagen:
- Meldenachweis - Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
- Meldenachweis der Erziehungsberechtigten (ggf. in Kopie)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Antragsformular)
- Einverständniserklärung der Begleitperson(en) (die Zahl der Begleiter ist nicht limitiert)
- Führerschein(e) der Begleitperson(en) (ggf. in Kopie)
- 1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
- Sehtestbescheinigung eines Optikers
- Haben Sie den Sehtest nicht bestanden, so müssen Sie eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnisverordnung vorlegen.
- Sehtestbescheinigungen bzw. die augenärztlichen Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens dürfen nicht älter als zwei Jahre sein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Name der ausbildenden Fahrschule
- Antragsgebühr in Höhe von 43,40 € sowie jeweils 13,30 € pro Begleitperson (bar einzuzahlen bei Antragstellung)
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Nach dem die Fahrerlaubnisbehörde dem Antrag zugestimmt hat, können Sie mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule beginnen.
Zusätzlich empfehlen wir die Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung, möglichst etwa einen Monat vor der praktischen Prüfung, zusammen mit der oder den Begleitperson(en). Diese Vorbereitungsveranstaltung macht Sie mit den besonderen Voraussetzungen und Anforderungen des begleiteten Fahrens vertraut.
Was gilt für Begleiter ?
Neu ist, dass zukünftig nicht nur Erziehungsberechtigte als Begleitpersonen zugelassen werden. Die Begleitpersonen müssen:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen B bzw. 3 sein und
- mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein
Voraussetzungen für die Teilnahme ist neben Ihrem Einverständnis das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Weiterhin müssen Sie der Übermittlung Ihrer personenbezognen Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Begleitung zustimmen.
Als Begleitperson haben Sie keine Ausbildungsfunktion.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung an die Führerscheinbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Hinweise für Hildburghausen: Begleitendes Fahren mit 17
SG Fahrerlaubnisbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-282
FAX: 03685/445-501
SG Fahrerlaubnisbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-282
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Formulare
Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre in Thüringen - Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (Anlage 1)
Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre - Begleitperson - (Anlage 2)
Informationsblatt "Vorbereitungsveranstaltung" zum "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" (Anlage 4)
Begleitetes Fahren ab 17, Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE
Begleitetes Fahren ab 17, Merkblatt für die Antragstellerin / den Antragsteller sowie die Begleitperson(en)
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein)
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen; Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen (spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen)
- wenn Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweis- und Führerscheinkopien erforderlich
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil o.Ä.)
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise für Hildburghausen: Begleitendes Fahren mit 17
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre für die Ausstellung der Fahrerlaubnis (die Ausbildung kann ab 16 ½ Jahre in der Fahrschule begonnen werden)
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 08.03.2023