Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17 beantragen

    Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und bestandener Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Dafür muss ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden.

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und erfolgreicher theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren. Der Begleiter muss Inhaber eines Führerscheins (fünf Jahre im Besitz) und mindestens 30 Jahre alt sein. Er darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben und muss als Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

    Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird nach bestandener Führerscheinprüfung die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die nur im Inland gültig ist und als Nachweis des Führerscheins gilt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf ein PKW nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson geführt werden. Anschließend wird der Führerschein zugesandt oder ausgehändigt.

    Für begleitetes Fahren ab 17 muss ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung an die Führerscheinbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesestraße 125

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schenkendorfstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-2450(KfZ-Zulassung)

    Telefon Festnetz: 0365 838-2470(Fahrerlaubnisbehörde)

    Fax: 0365 838-2445

    E-Mail: kfz-zulassung@gera.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre in Thüringen - Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (Anlage 1)
    Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre - Begleitperson - (Anlage 2)
    Begleitetes Fahren ab 17, Merkblatt für die Antragstellerin / den Antragsteller sowie die Begleitperson(en)
    Informationsblatt "Vorbereitungsveranstaltung" zum "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" (Anlage 4)
    Begleitetes Fahren ab 17, Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE

    Weitere Informationen

    Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Gera - StadtService H35

    Beschreibung


    Einwohnerwesen und Dokumente

    An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

    • Antrag Bundespersonalausweis
    • Antrag Reisepass
    • Antrag Kinderreisepass
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
    • Melderechtliche Bescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

    Führerschein

    • Erstellung - Ersterteilung
    • Erweiterung/Verlängerung
    • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    • Begleitetes Fahren ab 17
    • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
    • Internationaler Führerschein
    • Fahrerkarte

    KfZ-Zulassung/Feinstaub

    • Außerbetriebsetzung
    • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
    • Ausgabe der Feinstaubplakette

    Gewerbe/Steuern

    • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
    • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
    • An-/ Abmeldung Hundesteuer
    • Ersatzhundesteuermarke

    Soziales

    • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
    • Ausgabe der Sozial-Card
    • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

    Bewohnerparkausweis

    • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

    Allgemeines

    • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
    • Verkauf Mietspiegel
    • Verkauf verschiedener Broschüren
    • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
    • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
    • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
    • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
    • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
    • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
    • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

    Namensänderungsbehörde

    • Namensänderung öffentlich-rechtlich

    Standesamt

    • Auskunft aus den Personenstandsregistern
    • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
    • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
    • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
    • Kirchenaustrittserklärung
    • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
    • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
    • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
    • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
    • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
    • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
    • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
    • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

    Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

    • Asylrechtliche Angelegenheiten
    • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
    • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
    • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
    • Einbürgerung

    Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

    • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
    • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
    • Ausstellung Lebensbescheinigung
    • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
    • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
    • Auskunft aus dem Melderegister
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis
    • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
    • Dokumentenbeantragung
    • Übermittlungs- und Auskunftssperren

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 35

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heinrichstraße
      Linien:
      • Bus: alle Buslinien
      • Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-1900

    Fax: 0365 838-1901

    E-Mail: Stadtservice@gera.de

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre in Thüringen - Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (Anlage 1)
    Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre - Begleitperson - (Anlage 2)
    Begleitetes Fahren ab 17, Merkblatt für die Antragstellerin / den Antragsteller sowie die Begleitperson(en)
    Informationsblatt "Vorbereitungsveranstaltung" zum "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" (Anlage 4)
    Begleitetes Fahren ab 17, Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein)
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen; Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen (spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen)
    • wenn Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweis- und Führerscheinkopien erforderlich
    • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil o.Ä.)

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter 17 Jahre für die Ausstellung der Fahrerlaubnis (die Ausbildung kann ab 16 ½ Jahre in der Fahrschule begonnen werden)
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
    • Kenntnis von Erster Hilfe

    für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

    Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres durchgeführt werden.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 08.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein, Führerschein auf Probe, BF 17, Fahrerlaubnis, Fahreignungsregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de