Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und bestandener Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Dafür muss ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden.

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und erfolgreicher theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren. Der Begleiter muss Inhaber eines Führerscheins (fünf Jahre im Besitz) und mindestens 30 Jahre alt sein. Er darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben und muss als Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

    Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird nach bestandener Führerscheinprüfung die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die nur im Inland gültig ist und als Nachweis des Führerscheins gilt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf ein PKW nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson geführt werden. Anschließend wird der Führerschein zugesandt oder ausgehändigt.

    Für begleitetes Fahren ab 17 muss ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden.

    Hinweise für Erfurt: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

    Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

    • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
    • nur möglich für Klasse B/BE

    Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

    Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

    • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
    • nur möglich für Klasse B/BE

    Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung an die Führerscheinbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Kontakt

    E-Mail: Buergeramt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-7834

    Fax: 0361 655-7777

    Formulare

    Fahrerlaubnisangelegenheiten: Vollmacht für Fahrerlaubnis und Führerscheinangelegenheiten
    Fahrerlaubnisangelegenheiten: Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren - Begleitperson Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
    Fahrerlaubnisangelegenheiten: Antrag auf Fahrerlaubnis
    Fahrerlaubnisangelegenheiten: Information und Antrag zur Teilnahme Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
    Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2015

    Technisch geändert am 04.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein)
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen; Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen (spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen)
    • wenn Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweis- und Führerscheinkopien erforderlich
    • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil o.Ä.)

    Hinweise für Erfurt: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
    • Sehtest
    • Nachweis der Erste Hilfe
    • Name Fahrschule
    • Antrag BF 17 (Formular unten)
    • Antrag Begleiter (Formular unten)
    • Kopie Führerschein Begleiter
    • Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter ist erforderlich (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes oder Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht des Jugendamtes nachzuweisen). Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Fälle abweichenden Sorgerechts, die im Einzelfall zu prüfen sind. Hierzu sind ggf. die Vorlage der Geburtsurkunde in Verbindung mit der Eheurkunde der Eltern, des Scheidungsurteils, des Urteils des Familiengerichts oder der Sterbeurkunde eines Sorgeberechtigten erforderlich.
    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
    • Sehtest
    • Nachweis der Erste Hilfe
    • Name Fahrschule
    • Antrag BF 17 (Formular unten)
    • Antrag Begleiter (Formular unten)
    • Kopie Führerschein Begleiter
    • Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter ist erforderlich (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes oder Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht des Jugendamtes nachzuweisen). Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Fälle abweichenden Sorgerechts, die im Einzelfall zu prüfen sind. Hierzu sind ggf. die Vorlage der Geburtsurkunde in Verbindung mit der Eheurkunde der Eltern, des Scheidungsurteils, des Urteils des Familiengerichts oder der Sterbeurkunde eines Sorgeberechtigten erforderlich.

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter 17 Jahre für die Ausstellung der Fahrerlaubnis (die Ausbildung kann ab 16 ½ Jahre in der Fahrschule begonnen werden)
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
    • Kenntnis von Erster Hilfe

    für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

    Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Erfurt: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

    • 50,80 EUR
    • zuzüglich 12,30 EUR je Begleiter
    • 50,80 EUR
    • zuzüglich 12,30 EUR je Begleiter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Erfurt: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

    Terminvergabe in der Führerscheinstelle

    Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

    Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

    Hinweis zum Datenschutz

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

    Hinweis

    • wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht , die Beifügung des Originalpersonaldokumentes und ggf. des Führerscheines (Erweiterung) sowie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare

    Terminvergabe in der Führerscheinstelle

    Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

    Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

    Hinweis zum Datenschutz

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

    Hinweis

    • wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht , die Beifügung des Originalpersonaldokumentes und ggf. des Führerscheines (Erweiterung) sowie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 08.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2007

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis, Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein auf Probe, BF 17, Führerschein mit 17, Fahreignungsregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024