Bauen - Anzeige der Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens
Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Beschreibung
Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich.
Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll.
Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.
Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.
Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten.
In Thüringen gilt für Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen:
Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist.
Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen.
Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Bauverwaltung und Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: I, W
- Haltestelle: Bartholomäikirche
Linie:- Bus: I, L, W, Z
- Haltestelle: Theater
Linie:- Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: I, W
- Haltestelle: Bartholomäikirche
Linie:- Bus: I, L, W, Z
- Haltestelle: Theater
Linie:- Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
bautechnische Nachweise
Stellplatznachweis
Antrag auf Abweichung oder Befreiung
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Verfahrensablauf
Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.
Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.
Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen der Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise.
Unterstützende Institutionen
Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.08.2024
Stichwörter
Instandhaltungsarbeiten, Terrassenüberdachungen, Mehrfamilienhaus, Öffentliche Toiletten, Bauantrag, Werbeanlagen, WC, Garagen, Anlagen in Gärten, Solaranlagen, Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Nutzungsänderung, Einfamilienhaus, Verzicht auf Baugenehmigung, Gewächshäuser, Mauern und Einfriedungen, baugenehmigungsfreie Vorhaben, Genehmigungsfreistellung, Toilettenanlagen, Brunnen, Anlagen zur Freizeitgestaltung, Carport, Warenautomaten, Gartenlauben in Kleingartenanlagen, Stellplatz, diverse Behälter