Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Bauen - Anzeige der Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. 

    Beschreibung

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung.

    Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich.

    Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll.

    Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

    Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

    Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.

    Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten. 

    In Thüringen gilt für Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen: 

    Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist.

    Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen.

    Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Tanna

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07922 Tanna

    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036646 2808-0

    Fax: 036646 2808-28

    E-Mail: rathaus@stadt-tanna.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Dauerauftrag, SEPA-Lastschrift

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    07903 Schleiz

    Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauordnung@lrasok.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03663 488-812

    Fax: 03663 488-495

    Formulare

    Anlage 01: Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
    Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Bauordnung

    Stichwörter

    Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz

    Version

    Technisch erstellt am 28.12.2009 (von: Diana Schmidt)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice, LRA_SOK)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    Bauzeichnungen

    Baubeschreibung

    Lageplan

    Auszug Liegenschaftskarte

    bautechnische Nachweise

    Stellplatznachweis

    statistischer Erhebungsbogen 

    Antrag auf Abweichung oder Befreiung

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Verfahrensablauf

    Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

    Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

    Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

     Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen der Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise.

    Unterstützende Institutionen

    Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2007 (von: Kirschbaum Peter)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)