Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Bauen - Anzeige der Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. 

    Beschreibung

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung.

    Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich.

    Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll.

    Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

    Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

    Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.

    Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten. 

    In Thüringen gilt für Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen: 

    Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist.

    Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen.

    Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 27

    07607 Eisenberg

    Behindertenparkplatz: Markt 3
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 12
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 14
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 45
    Gebühren: ja

    Haltestelle: Markt

    Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 57

    07601 Eisenberg

    Lieferanschrift

    Markt 27

    07607 Eisenberg

    Behindertenparkplatz: Markt 3
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 12
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 14
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 45
    Gebühren: ja

    Haltestelle: Markt

    Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36691 73-3

    Fax: +49 36691 73-460

    E-Mail: kontakt@rathaus-eisenberg.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Kontaktlos bezahlen, Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift

    Bankverbindung

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE49 8207 0000 0331 3111 00

    BIC: DEUTDE8EXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE89 8309 4494 0000 6640 65

    BIC: GENODEF1ESN

    Bankinstitut: Volksbank Eisenberg eG

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE17 1203 0000 0001 0260 87

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE22 8305 3030 0000 0003 10

    BIC: HELADEF1JEN

    Bankinstitut: Sparkasse Jena-Saale-Holzland

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 17

    07607 Eisenberg

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Schützenplatz

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Formulare

    Anlage 11 Erklärung der Gemeinde nach § 61 ThürBO
    Anlage 01: Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO)

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2009 (von: Ilka Handke)

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: Schillinger, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    Bauzeichnungen

    Baubeschreibung

    Lageplan

    Auszug Liegenschaftskarte

    bautechnische Nachweise

    Stellplatznachweis

    statistischer Erhebungsbogen 

    Antrag auf Abweichung oder Befreiung

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Verfahrensablauf

    Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

    Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

    Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

     Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen der Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise.

    Unterstützende Institutionen

    Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2007 (von: Kirschbaum Peter)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)