Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Bauen - Anzeige der Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. 

    Beschreibung

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung.

    Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich.

    Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll.

    Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

    Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

    Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.

    Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten. 

    In Thüringen gilt für Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen: 

    Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist.

    Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen.

    Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht

    Beschreibung

    Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linien:
      • Bus: 206
      • Bus: 216
      • Bus: 211
      • Bus: 208
      • Bus: 209
      • Bus: 201
      • Bus: 205
      • Bus: 220
      • Bus: 210
      • Bus: 211
      • Bus: 200
      • Bus: 242
      • Bus: 243

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-638

    E-Mail: bauaufsicht@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Elxleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Str. 1

    99189 Elxleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kasse/Einwohnermeldeamt Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Standesamt Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. geschlossen Bauamt/Ordnungsamt /Kämmerei Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09.00 - 12.00, 13.00 - 15.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Sprechtag der Verwaltung und Bürgermeister Di. 13.00 - 18.00 Uhr Bürozeit in Witterda jeden ersten Dienstag im Monat 16.00 - 18.00 Uhr Bürgermeister Witterda 17.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036201 826122

    Telefon Festnetz: 036201 8260

    E-Mail: info@gemeinde-elxleben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    Bauzeichnungen

    Baubeschreibung

    Lageplan

    Auszug Liegenschaftskarte

    bautechnische Nachweise

    Stellplatznachweis

    statistischer Erhebungsbogen 

    Antrag auf Abweichung oder Befreiung

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Verfahrensablauf

    Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

    Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

    Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

     Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen der Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise.

    Unterstützende Institutionen

    Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Instandhaltungsarbeiten, Terrassenüberdachungen, Mehrfamilienhaus, Öffentliche Toiletten, Bauantrag, Werbeanlagen, WC, Garagen, Anlagen in Gärten, Solaranlagen, Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Nutzungsänderung, Einfamilienhaus, Verzicht auf Baugenehmigung, Gewächshäuser, Mauern und Einfriedungen, baugenehmigungsfreie Vorhaben, Genehmigungsfreistellung, Toilettenanlagen, Brunnen, Anlagen zur Freizeitgestaltung, Carport, Warenautomaten, Gartenlauben in Kleingartenanlagen, Stellplatz, diverse Behälter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de