Bauen - Anzeige der Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens
Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Beschreibung
Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich.
Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll.
Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.
Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.
Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten.
In Thüringen gilt für Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen:
Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist.
Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen.
Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
Prüfung der Vollständigkeit und Klärung der gemeindlichen Vorgehensweise nach § 61 Abs. 2 ThürBO
Prüfung der Vollständigkeit und Klärung der gemeindlichen Vorgehensweise nach § 61 Abs. 2 ThürBO
Hinweise für Erfurt: Bauberatung und Information
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauaufsichtliche Sonderverfahren
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Kontakt
Formulare
Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
Bauaufsicht: Erklärung zum Brandschutznachweis
Bauaufsicht: Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bauaufsicht: Bescheinigung über Bauausführung
Bauaufsicht: Baubeschreibung
Bauaufsicht: Bestätigung über Bauausführung
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Bauverwaltung
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Kontakt
E-Mail: Buergerservice-Bau@Erfurt.de
Fax: 0361 655-6029
Formulare
Baukoordinierung: Vorlage zur Vollmacht beim Bauamt der Stadt Erfurt
Bauaufsicht: Baubeginnanzeige
Bauaufsicht: Erklärung zum Brandschutznachweis
Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme
Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Bauaufsicht: Erklärung nach § 33 BauGB
Bauaufsicht: Bescheinigung über Bauausführung
Baukoordinierung: Antrag auf Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage
Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
Bauaufsicht: Baubeschreibung
Bauaufsicht: Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bauaufsicht: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauaufsicht: Bauantrag (Werbeanlagen Warenautomaten)
Bauaufsicht: Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
bautechnische Nachweise
Stellplatznachweis
Antrag auf Abweichung oder Befreiung
Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
- Bauvorlagen
- Bauantrag
- Bauvorlagen
- Bauantrag
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Verfahrensablauf
Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.
Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.
Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
50,00 EUR
50,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen der Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise.
Unterstützende Institutionen
Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.08.2024
Stichwörter
Verzicht auf Baugenehmigung, Öffentliche Toiletten, Warenautomaten, Solaranlagen, Mehrfamilienhaus, WC, Anlagen zur Freizeitgestaltung, Genehmigungsfreistellung, Mauern und Einfriedungen, Carport, baugenehmigungsfreie Vorhaben, Instandhaltungsarbeiten, Bauantrag, Gewächshäuser, Gartenlauben in Kleingartenanlagen, Einfamilienhaus, Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Garagen, Anlagen in Gärten, Terrassenüberdachungen, Toilettenanlagen, Werbeanlagen, Brunnen, Stellplatz, diverse Behälter, Nutzungsänderung
Metainformation
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