Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Bauen - Anzeige der Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. 

    Beschreibung

    Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung.

    Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich.

    Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll.

    Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

    Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

    Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.

    Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten. 

    In Thüringen gilt für Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen: 

    Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist.

    Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen.

    Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.

    Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung

    Prüfung der Vollständigkeit und Klärung der gemeindlichen Vorgehensweise nach § 61 Abs. 2 ThürBO

    Hinweise für Erfurt: Bauberatung und Information

    Zuständigkeit

    an Ihre Gemeinde oder Stadtverwaltung (Bauamt)

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauaufsichtliche Sonderverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gothaer Platz
      Linie:
      • Straßenbahn: 2, 4

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-3517

    Fax: 0361 655-3509

    E-Mail: Bauaufsicht.Bauamt@Erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
    Bauaufsicht: Erklärung zum Brandschutznachweis
    Bauaufsicht: Anzeige der Nutzungsaufnahme
    Bauaufsicht: Bescheinigung über Bauausführung
    Bauaufsicht: Baubeschreibung
    Bauaufsicht: Bestätigung über Bauausführung

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Bauverwaltung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gothaer Platz
      Linie:
      • Straßenbahn: 2, 4

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Baukoordinierung: Vorlage zur Vollmacht beim Bauamt der Stadt Erfurt
    Bauaufsicht: Baubeginnanzeige
    Bauaufsicht: Erklärung zum Brandschutznachweis
    Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme
    Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
    Bauaufsicht: Erklärung nach § 33 BauGB
    Bauaufsicht: Bescheinigung über Bauausführung
    Baukoordinierung: Antrag auf Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage
    Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
    Bauaufsicht: Baubeschreibung
    Bauaufsicht: Anzeige der Nutzungsaufnahme
    Bauaufsicht: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
    Bauaufsicht: Bauantrag (Werbeanlagen Warenautomaten)
    Bauaufsicht: Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
    Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    Bauzeichnungen

    Baubeschreibung

    Lageplan

    Auszug Liegenschaftskarte

    bautechnische Nachweise

    Stellplatznachweis

    statistischer Erhebungsbogen 

    Antrag auf Abweichung oder Befreiung

    Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung

    • Bauvorlagen
    • Bauantrag

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Verfahrensablauf

    Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

    Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

    Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung

    50,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

     Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen der Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise.

    Unterstützende Institutionen

    Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Stichwörter

    Nutzungsänderung, Carport, diverse Behälter, Garagen, Verzicht auf Baugenehmigung, Anlagen in Gärten, Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, WC, Öffentliche Toiletten, Brunnen, Werbeanlagen, Gewächshäuser, Solaranlagen, Stellplatz, Terrassenüberdachungen, baugenehmigungsfreie Vorhaben, Einfamilienhaus, Mauern und Einfriedungen, Mehrfamilienhaus, Genehmigungsfreistellung, Bauantrag, Warenautomaten, Instandhaltungsarbeiten, Toilettenanlagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen, Anlagen zur Freizeitgestaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de