Binnenschifffahrt - Thüringer Binnenschifffahrtsführerschein beantragen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Binnenschifffahrtsführerschein beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Beschreibung
Für das Führen von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Fahrerlaubnis gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
1. die Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis über Ort und Tag der Geburt,
2. ein Lichtbild,
3. ein Eignungsnachweis eines Dienstes nach § 6 Abs. 3 ThürSchiffFloßVO, der nicht älter als drei Monate ist,
4. die Erklärung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 ThürSchiffFloßVO des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt wurde,
5. der Nachweis über die bestandenen Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
6. der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d. ThürSchiffFloßVO
Formulare
Voraussetzungen
- Bestandene theoretische und praktische Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
- Mindestalter: Kategorie A Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine 21 Jahre; Kategorie B Wasserfahrzeuge ohne Antriebsmaschine 18 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wird im Zulassungsbescheid benannt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.
Kosten
Es fallen Verwaltungskosten jeweils nach Genehmigungsaufwand an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.02.2022