Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen Erteilung

    Binnenschifffahrt - Thüringer Binnenschifffahrtsführerschein beantragen

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Binnenschifffahrtsführerschein beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

    Beschreibung

    Für das Führen von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Fahrerlaubnis gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    Fax: 0361 57332-1462

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Zentgraf, Klemens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    1. die Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis über Ort und Tag der Geburt,

    2. ein Lichtbild,

    3. ein Eignungsnachweis eines Dienstes nach § 6 Abs. 3 ThürSchiffFloßVO, der nicht älter als drei Monate ist,

    4. die Erklärung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5  ThürSchiffFloßVO des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt wurde,

    5. der Nachweis über die bestandenen Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO

    6. der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d. ThürSchiffFloßVO

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Bestandene theoretische und praktische Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
    • Mindestalter: Kategorie A Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine 21 Jahre; Kategorie B Wasserfahrzeuge ohne Antriebsmaschine 18 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wird im Zulassungsbescheid benannt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen Verwaltungskosten jeweils nach Genehmigungsaufwand an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2007 (von: Kirschbaum Peter)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Motorbootführerschein, Floß, Schiff, Motorbootschein, Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeug, Binnenschifffahrtsführerscheins Kategorie B, Binnenschifffahrtsführerscheins Kategorie A, Sportbootführerschein, Sportbootschein, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)