Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht

    In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.

    Beschreibung

    Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Thüringer Straßen liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten. Außerhalb geschlossener Ortslagen sollen die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür sorgen, dass die Straßen möglichst schnell geräumt oder gestreut werden.

    Die Räum- und Streupflicht bezüglich der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft und Kreisstraßenmeisterei

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 8

    04603 Nobitz

    Kreisstraßenmeisterei

    Johannisstraße

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Jüdengasse 7

    04600 Altenburg

    Abfallwirtschaft

    Johannisstraße

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 8:00-12:00 / 13:30-18:00 Uhr Donnerstag 8:00-12:00 / 13:30-16:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 11.07.2023 (von: Bethge, Cathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Schmölln - Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Sommeritzer Straße 74/3

    04626 Schmölln

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 16:30 Uhr Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 16:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 16:30 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008 (von: Nico Herbig)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Seidemann, Hannes)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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