Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht
In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.
Beschreibung
Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Thüringer Straßen liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten. Außerhalb geschlossener Ortslagen sollen die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür sorgen, dass die Straßen möglichst schnell geräumt oder gestreut werden.
Die Räum- und Streupflicht bezüglich der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 1 Gebühren: k.A. - Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Abzweig Bfw
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.
Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 1 Gebühren: k.A. - Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Abzweig Bfw
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022
Stichwörter
Räum- und Streupflicht, Glätte, Glatteis, Schnee, Straßenbaulast, Blitzeis, Winterdienst, Straßenreinigung, Streupflicht