Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht

    In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.

    Beschreibung

    Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Thüringer Straßen liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten. Außerhalb geschlossener Ortslagen sollen die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür sorgen, dass die Straßen möglichst schnell geräumt oder gestreut werden.

    Die Räum- und Streupflicht bezüglich der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ländereck

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronneburger Str. 68a

    07580 Seelingstädt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Abzweig Bfw

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036608 963-10

    Fax: 036608 963-25

    E-Mail: info@laendereck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronneburger Str. 68a

    07580 Seelingstädt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Abzweig Bfw

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036608 963-13

    Telefon Festnetz: 036608 963-15

    E-Mail: kdix@laendereck.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Räum- und Streupflicht, Glätte, Glatteis, Schnee, Straßenbaulast, Blitzeis, Winterdienst, Straßenreinigung, Streupflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de