Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht

    In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.

    Beschreibung

    Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Thüringer Straßen liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten. Außerhalb geschlossener Ortslagen sollen die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür sorgen, dass die Straßen möglichst schnell geräumt oder gestreut werden.

    Die Räum- und Streupflicht bezüglich der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445-318

    Fax: 03685 445-501

    E-Mail: engelb@lrahbn.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Auengrund

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    98673 Auengrund

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gemeindeverwaltung
      Anzahl: 13  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busverbindung
      Linie:
      • Bus: Bushaltestelle Regelschule Crock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen Für Besuche im Einwohnermeldeamt sind Termine zu vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: 03686 3912-23

    Telefon Festnetz: 03686 3912-0

    E-Mail: info@gv-auengrund.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Auengrund

    Empfänger: Gemeinde Auengrund

    IBAN: DE57 8405 4040 1120 9001 70

    BIC: HELADEF1HIL

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Hinweise für Hildburghausen: Winterdienst Kreisstraßen

    Das Bauamt des Landratsamtes Hildburghausen / SG Hoch- und Tiefbau ist bezügl. des Winterdiestes für alle Kreisstraßen im Landkreis zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Räum- und Streupflicht, Glätte, Glatteis, Schnee, Straßenbaulast, Blitzeis, Winterdienst, Straßenreinigung, Streupflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de