Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht
In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.
Beschreibung
Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Thüringer Straßen liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten. Außerhalb geschlossener Ortslagen sollen die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür sorgen, dass die Straßen möglichst schnell geräumt oder gestreut werden.
Die Räum- und Streupflicht bezüglich der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen.
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Gemeindeverwaltung Auengrund
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl: 13 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busverbindung
Linie:- Bus: Bushaltestelle Regelschule Crock
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen Für Besuche im Einwohnermeldeamt sind Termine zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Auengrund
Empfänger: Gemeinde Auengrund
IBAN: DE57 8405 4040 1120 9001 70
BIC: HELADEF1HIL
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Hinweise für Hildburghausen: Winterdienst Kreisstraßen
Das Bauamt des Landratsamtes Hildburghausen / SG Hoch- und Tiefbau ist bezügl. des Winterdiestes für alle Kreisstraßen im Landkreis zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022
Stichwörter
Räum- und Streupflicht, Glätte, Glatteis, Schnee, Straßenbaulast, Blitzeis, Winterdienst, Straßenreinigung, Streupflicht