Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht

    In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.

    Beschreibung

    Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Thüringer Straßen liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten. Außerhalb geschlossener Ortslagen sollen die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür sorgen, dass die Straßen möglichst schnell geräumt oder gestreut werden.

    Die Räum- und Streupflicht bezüglich der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen.

    Ansprechpartner

    Landgemeinde Georgenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Tambacher Straße 2

    99887 Georgenthal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036253 380

    Fax: 036253 38102

    E-Mail: sekretariat@vg-apfelstaedtaue.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Gotha - Sachgebiet Hoch- und Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emminghausstr. 8

    99867 Gotha

    Gebäude befindet sich unmittelbar neben dem Hauptgebäude

    Aufzug vorhanden

    Hausanschrift

    18.März-Str. 50

    99867 Gotha

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 03621 214-410

    Telefon Festnetz: 03621 214-252

    E-Mail: Gebaeudemanagement@kreis-gth.de

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schnee, Blitzeis, Streupflicht, Straßenbaulast, Räum- und Streupflicht, Glätte, Glatteis, Winterdienst, Straßenreinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English