Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht
In Rahmen des Winterdienstes sind die zuständigen Stelle dafür verantwortlich, alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen.
Beschreibung
Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Thüringer Straßen liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten. Außerhalb geschlossener Ortslagen sollen die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür sorgen, dass die Straßen möglichst schnell geräumt oder gestreut werden.
Die Räum- und Streupflicht bezüglich der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Di. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:30 Uhr Fr. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Karl - Heinz Schaub (Amtsleiter)
Frau Theresa Rönick
Postanschrift
Neue Straße 16
37359 Küllstedt
Telefon Festnetz: 036075 68322
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022
Stichwörter
Räum- und Streupflicht, Glätte, Glatteis, Schnee, Straßenbaulast, Blitzeis, Winterdienst, Straßenreinigung, Streupflicht