Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

    Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
    • Adressbuchverlage

    ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
    Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Köstritz - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Schütz-Straße 4

    07586 Bad Köstritz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heinrich-Schütz-Haus
      Linien:
      • Bus: RVG Gera/Land
      • Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
    • Haltestelle: Bad Köstritz
      Linie:
      • Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
    • Haltestelle: Am Schloßpark
      Linien:
      • Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
      • Bus: RVG Gera/Land
    • Haltestelle: Julius-Sturm-Platz
      Linien:
      • Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
      • Bus: RVG Gera/Land

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 036605 881-28

    Telefon Festnetz: 036605 881-27

    E-Mail: meldeamt@stadt-bad-koestritz.de

    Kontaktperson

    • Frau Katrin Rohland (Sachbearbeiterin)

    Formulare

    Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

    Weitere Informationen

    Behindertentoilette vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

    Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Datenschutz, Meldeamt, Melderegistersperre, Auskunftssperre aus dem Melderegister, Auskunftssperre, Auskunftssperre bei Wahlen, Einwohnermeldeamt, Meldewesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de