Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Alten Versuchsfeld/Keramikerstraße
Linie:- Bus: Stadtroda - Hermsdorf - Eisenberg
- Haltestelle: Bahnhof Hermsdorf-Klosterlausnitz
Linie:- Regionalbahn: Holzlandbahn Gera - Jena - Weimar
Öffnungszeiten
mit Termin Mo. 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen mit Termin Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr mit Termin Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036601 577-49
Fax: 036601 577-50
Telefon Festnetz: 036601 577-48
E-Mail: meldeamt@vg-hermsdorf.de
Internet
Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.10.2021
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister, Auskunftssperre bei Wahlen, Auskunftssperre, Datenschutz, Meldeauskunft, Meldewesen, Einwohnermeldeamt, Melderegistersperre, Meldeamt